Schulordnung des Werner-von-Siemens-Gymnasiums

Schulordnung

Schüler_innen, Lehrkräfte, Eltern und die weiteren Mitarbeiter_innen unserer Schule – sorgen dafür, dass wir

  • die Würde und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen wahren und respektieren
  • jedem eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in einem sauberen, ordentlichen und ansprechend gestalteten Lernumfeld ermöglichen,
  • einen freundlichen und respektvollen Umgang miteinander leben,
  • Konflikte gewaltfrei lösen,
  • fremdes und gemeinsames Eigentum schützen und pfleglich behandeln,
  • uns angemessen kleiden,
  • uns bei schulischen Veranstaltungen, auch außerhalb der Schule, angemessen verhalten

Unsere Schulordnung umfasst das gesamte Schulgelände (Schulgebäude, Mensa, Cafeteria, Aula, Sporthallen, Sportplatz, Pausenhof und alle schulischen Veranstaltungen an anderen Orten).Für unsere Fach-, Sammlungs- und Bibliotheksräume sowie in den Turnhallen gibt es ergänzende Regeln, die durch die Fachbereiche bzw. die Zuständigen festgelegt werden.

Unterricht
  • Der Unterricht findet in der Regel montags bis freitags statt.
  • Unser Schulgebäude wird um 7.45 Uhr geöffnet; bei extremer Wetterlage auch früher.
  • Die Unterrichtszeiten (auch der Kurzstundenplan) sind im Service-Bereich unseres Webauftrittes zu finden.
  • Die Klassen- oder Kurssprecher_innen informieren 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn das Sekretariat, falls die Lehrkraft noch nicht anwesend ist.
  • Essen, Trinken und Kaugummi-Kauen im Unterricht sind in der Regel nicht erlaubt.
Pausen

In der großen Pause erholen sich die Schüler_innen der Jahrgangsstufen 5-10 auf dem Pausenhof, bzw. in der Cafeteria, der Mensa oder der Bibliothek. Der Rasenplatz und die Rundbahn gehören nicht zum Aufenthaltsbereich.Ihre Taschen können die Schüler_innen in den ersten 5 Minuten nach Pausenbeginn zum nächsten Fachraum bringen. Sollte es abklingeln, bleiben die Schüler_innen im bisherigen Fachraum oder besuchen die Cafeteria, Mensa oder Bibliothek.

Verlassen des Schulgeländes

Die Schüler_innen der Jahrgangsstufen 5-10 bleiben bis zum Unterrichtsschluss auf dem Schulgelände.Wenn Schüler_innen der gymnasialen Oberstufe das Schulgelände verlassen, dann tun sie dies auf eigene Verantwortung.

Umgang mit elektronischen Geräten

Auf Wunsch der Schulgemeinschaft gelten folgende Regeln:

  • Die Schüler_innen schalten ihre elektronischen Geräte beim Betreten des Schulgeländes ab und packen sie weg. Elektronische Geräte dürfen nur mit Einwilligung einer Lehrkraft benutzt werden.
  • Bei Nutzung elektronischer Geräte auf dem Schulgelände ohne Einwilligung wird das elektronische Gerät vorübergehend eingezogen und kann in der Regel am folgenden Unterrichtstag im Sekretariat abgeholt werden.
Fehlzeiten / Beurlaubungen
  • Bleiben Schüler_innen dem Unterricht fern, so ist die Schule am ersten Tag des Fernbleibens zu informieren. Spätestens am dritten Tag der Abwesenheit ist eine schriftliche Entschuldigung in der Schule abzugeben. Am Tage der Rückkehr in die Schule muss eine Entschuldigung über den gesamten Fehlzeitraum vorgelegt werden. Absprachen bezüglich der Form erfolgen mit den Klassenlehrer_innen/Tutor_innen.
  • Wird durch das Fernbleiben eine Klausur versäumt, kann diese nachgeschrieben werden, wenn ein ärztliches Attest spätestens am dritten Unterrichtstag nach der Klausur in der Schule abgegeben wird. Dieses Attest muss den Klausurtag beinhalten.
  • Schüler_innen, die während der Unterrichtszeit erkranken, melden sich bei der unterrichtenden Lehrkraft und im Sekretariat ab. Bei minderjährigen Schüler_innen werden von dort die Eltern verständigt. Bei Freistellung vom Sportunterricht (Krankheit, Verletzung) gilt für alle Schüler_innen der Sek I und der Sek II die Anwesenheitspflicht.
  • Arzttermine sind in der Regel außerhalb der Unterrichtszeiten wahrzunehmen. Für Arzttermine, die ausnahmsweise die Unterrichtszeit betreffen, muss ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden.
  • Anträge auf Beurlaubung müssen rechtzeitig – in der Regel 14 Tage vorher – mit einer Begründung eingereicht werden. Beurlaubungsanträge bis zu drei Tagen sind an die Klassenlehrer_innen/Tutor_innen und längere Beurlaubungen sowie Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien an die Schulleitung zu richten. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien dürfen nur in besonderen wichtigen und unaufschiebbaren Ausnahmefällen genehmigt werden.
  • Umfassende Informationen können der AV Schulbesuchspflicht (Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht) auf der Seite der Rechtsvorschriften des Landes Berlin entnommen werden.

Stand: 20.11.2017

Gesetzliche Grundlagen

Unsere Schulordnung basiert auf dem Schulgesetz und den geltenden Rechtsvorschriften. Gemäß diesen Regelungen sind das Rauchen, der Umgang mit Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln und Waffen selbstverständlich verboten.

Die Schulordnung wurde durch den Beschluss der Schulkonferenz zum 01.02.2017 in Kraft gesetzt.

Hinweis: Die Schulordnung soll künftig in jeden Raum aushängen. Zum Schuljahresanfang sollen die Klassenlehrer_innen/Tutor_innen die Schüler über die wesentlichen Inhalte der Schulordnung belehren und dies auch dokumentieren.